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Immobilie

Vorausdenken. Für Sie und Ihre Immobilie.

IMMOBILIENKAUF
Der Kauf einer Immobilie ist oftmals eine der größten Entscheidungen im Leben. Damit es bei diesem Meilenstein zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, ist der Besuch im Notariat empfehlenswert.

Ihr:e Notar:in kann mit Ihnen gemeinsam die wichtigsten Fragen klären und so für klare – und rechtssichere – Verhältnisse sorgen. Angefangen bei dem ersten Blick ins Grundbuch und der Überprüfung bis zur Errichtung des Kaufvertrages: Die Notar:innen begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Traumimmobilie und stehen Ihnen bei allen Fragen – von Steuern zu Nachbarschaftsrechten, von Wohnbauförderungen zu Geh- und Fahrtrechten – kompetent zur Seite.
Je weniger Wege, um so besser. Beratung und Beurkundung aus einer Hand.

IMMOBILIENVERKAUF
Nicht nur der Kauf, sondern auch der Verkauf einer Immobilie will gut überlegt – und vor allem vorbereitet – sein. Die österreichischen Notar:innen sind kompetente und erfahrene Dienstleister im Bereich Immobilien. Als unparteiische Berater:innen können sie beispielsweise Fragen des Eigentums oder zum Immobilienrecht klären.

In Abstimmung mit den Verkaufsparteien können sie einen passenden Kaufvertrag erarbeiten und schließlich den oder die neue Eigentümer:in im Grundbuch eintragen lassen. Die Immobilientransaktion kann zur Absicherung unterschiedlicher Interessen beim:bei der Notar:in treuhändig abgewickelt werden.

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Familien­vorsorge

Vorausdenken. Für Sie und Ihre Familie.

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TESTAMENT
Testamente unterliegen in Österreich strengen Formvorschriften. Damit es beim Testament zu keinen Fehlern und damit möglicherweise auch zu ungewünschten Folgen kommt, ist eine notarielle Beratung empfehlenswert. Ihr:e Notar:in führt Sie dabei Schritt für Schritt zum gültigen Testament: Von den Überlegungen zum Inhalt hin zur rechtsgültigen Form und der Eintragung im Testamentsregister. Damit Ihr letzter Wille Bestand hat.

SCHENKUNG UND ÜBERGABE
Mit vertraglichen Regelungen können Sie die Weitergabe Ihres Vermögens noch zu Lebzeiten bestimmen. Und trotzdem davon profitieren: So können Sie sich z.B. weiterhin Rechte am übertragenen Vermögen sichern und auch weiterhin im Haus oder in der Wohnung leben.

PERSONEN­VORSORGE

Vorausdenken. Für Sie und Ihre Vorsorge.

VORSORGEVOLLMACHT
Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht.

Mit dieser hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, sollte er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verlieren. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.

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UNTERNEHMENS­VORSORGE

Vorausdenken.Für Sie und Ihr Unternehmen.

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UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
Von der zündenden Geschäftsidee zum erfolgreichen Unternehmen: Die österreichischen Notar:innen sind erfahrene Berater:innen und versierte Expert:innen bei der Unternehmensgründung – sie führen als freiberufliche Notar:innen schließlich selbst ein Unternehmen.

Im Vorfeld kann Ihr:e Notar:in mit Ihnen die grundlegenden Fragen rund um die Wahl der Unternehmensform, den Gesellschaftsvertrag und Risiko- und Haftungsfragen klären und so mit individuellen und rechtssicheren Lösungen den Grundstein für Ihr Unternehmen legen.

Darüber hinaus erledigen Notar:innen die notwendigen Formalakte bis hin zur Eintragung im Firmenbuch und stellen Ihnen ein umfassendes Netzwerk aus Berater:innen und Dienstleister:innen – von der Steuerberatung bis hin zum Finanzamt – zur Verfügung.

VERLASSENSCHAFTS­­VERFAHREN

Im Auftrag des Gerichtes. An der Seite der Bürger

VERLASSENSCHAFT
Nach Ableben einer Person wird vom Gericht das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dabei sollen alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt und das Vermögen ordnungsgemäß an die Erb:innen übertragen werden.

Der:die Notar:in handelt dabei als unparteiische:r und unabhängige:r Gerichtskommissär:in die Verlassenschaft mit den Angehörigen und Erben ab. Das geschieht unter der Beachtung des letzten Willens und der Rechte möglicher minderjähriger Erben.

Ein Todesfall ist eine traurige und schmerzliche Angelegenheit. Und doch werden die Hinterbliebenen mit unzähligen Fragen und Gegebenheiten konfrontiert, die ein schnelles Handeln und umsichtige Entscheidungen erfordern.

Gerade in dieser Phase brauchen die Trauernden einen objektiven Partner, der sie in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und über ihre Möglichkeiten beraten kann. Erster Schritt im Verlassenschaftsverfahren ist immer die sogenannte Todesfallaufnahme. Danach entscheidet der Notar mit Ihnen gemeinsam, wie das weitere Verfahren läuft.

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BEGLAUBIGUNG & BEURKUNDUNG

Vorausdenken. Rechtssicherheit / Beweiskraft

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Der Notar nimmt Beurkundungen von Tatsachen und Erklärungen vor. Dies bedeutet zum Beispiel die Beurkundung der Echtheit einer Unterschrift (auch „Beglaubigung“ genannt), oder die Beurkundung über die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original (auch „beglaubigte Kopie“ genannt), sowie über tatsächliche Vorgänge, Tatsachen die sich aus öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden oder aus Gerichtsakten ergeben.

Die von Notaren aufgenommenen Urkunden (Notariatsakte, Protokolle und sonstige notarielle Beurkundungen) sind öffentliche Urkunden. Diese begründen nach der Zivilprozessordnung vollen Beweis dessen, was darin amtlich erklärt oder von der Urkundsperson bezeugt wird. Dadurch dienen Beurkundungen sowohl der Streitvermeidung als auch der leichteren Rechtsdurchsetzung strittiger Rechte.

Gewisse Rechtsgeschäfte können nur in Form öffentlicher Urkunden errichtet werden, so etwa Ehepakte und Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, aber auch die Errichtung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ebenso stellt die für die grundbücherliche Durchführung von Immobilienkaufverträgen erforderliche Unterschriftsbeglaubigung eine öffentliche Beurkundung dar.

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